Aktuell

19. April 2018

Behinderten-beförderungsdienst

Auf Initiative des Behindertenbeirates hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen eine Richtlinie zur Gewährung von Leistungen zur Sicherstellung der Beförderung von Menschen mit Behinderung erlassen. Diese Richtlinie gilt zunächst vom 01.01.-31.12.2018.

Danach haben Menschen mit Behinderung Anspruch auf einen Beförderungsdienst für vier Fahrten (Hin- und Rückfahrt) pro Monat. Alle Nutzer müssen einen Eigenanteil von 3,-- € pro Fahrt leisten. Nähere Infos können Sie der Richtlinie entnehmen, die Sie bei unseren Downloads finden, oder bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen erfragen.

Machen Sie von diesem Angebot regen Gebrauch, damit sichergestellt wird, dass es diese Vergünstigung auch in Zukunft noch geben wird.